2022/10/25, Tag 116 (3m 24d),
Teilstrecke: 0 km,
Gesamtstrecke: 3.141,1 km

Ursprünglich wollten wir nach zwei Übernachtungen in Saray nach Istanbul fahren, um von dort nach Indien zu fliegen. Es sollte unsere letzte Etappe in der Türkei sein. Den Ruhetag wollten wir nutzen, um eine Vorauswahl von Flügen nach Goa zu treffen. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, da Istanbul drei weit voneinander entfernte Flughäfen besitzt und wir unsere Unterkunft in der Nähe desjenigen nehmen wollten, von dem aus wir fliegen können.

Es gibt keine Direktflüge von Istanbul nach Goa. Es sind Flugzeit, Anzahl der Zwischenstopps, Anzahl der beteiligten Fluglinien und nicht zuletzt die Kosten für das Übergepäck zu berücksichtigen. Gerade hinsichtlich des Übergepäcks sind die Suchmaschinen, die für „normale“ Reisende günstige Flüge ermitteln, für uns wenig hilfreich. Wir müssen uns oft per E-Mail an die Auskunft der Gesellschaften wenden, um Informationen zu Preisen für Übergepäck sowie zu Sonderkonditionen für Sportgepäck und für dieses geltende Beschränkungen zu erhalten. Zunächst wird darauf meist mit vorformulierten Textbausteinen geantwortet, die oft weitere Nachfragen erforderlich machen.

Der Wetterbericht sagte Regen für die unserer Ankunft in Saray folgenden Tage voraus, woraufhin wir unseren Aufenthalt verlängerten. Bei unserer Internetrecherche stellten wir fest, dass es im Umfeld der Istanbuler Flughäfen keine günstigen Unterkünfte gibt. Wir wollten daher unser aktuelles, günstiges Hotel solange wie möglich nutzen. Beim Frühstück sahen wir einen Kleinbus mit der Aufschrift „Airport Shuttle“. Der Rezeptionist, zur Möglichkeit und den Kosten einer Taxifahrt zum Flughafen befragt, rief ein Taxi, bei dem wir uns davon überzeugen konnten, dass darin die noch zu verpackenden Fahrräder Platz finden würden. Als uns der Preis für die Fahrt genannt wurde, bestätigte sich unsere Vermutung, dass es auch unter Kostenaspekten günstiger ist, uns von Saray aus zum Flughafen bringen zu lassen, als z. B. zwei Tage die Mehrkosten der Hotels in Flughafennähe zu zahlen – ganz abgesehen davon, dass sich hier das Problem mit dem Verpacken der Räder sicher leichter lösen lässt als in Pensionen, die so weit vom Flughafen entfernt liegen, dass sie bezahlbar sind.

Die nächsten Schritte waren damit klar: Visa beantragen, nach Erhalt der Visa Flüge buchen, parallel dazu die Räder verpacken und schließlich die Fahrt zum Flughafen mit dem Taxi von Saray aus.

Wie wir es bei der Beantragung von Visa für Indien gewohnt waren, erwarteten wir, diese in einem indischen Konsulat beantragen zu müssen. Ein solches gibt es auch in Istanbul, was mit dazu beigetragen hatte, Istanbul als Abflugort zu wählen. Einen Schock erlebten wir, als wir uns die heruntergeladenen Antragsformulare ansahen: Es wird der Nachweis eines festen Wohnsitzes verlangt. Diesen können wir als Wohnsitzlose selbstverständlich nicht erbringen. Hieß das, dass wir unsere Indienpläne begraben können? So schnell gaben wir jedoch nicht auf und stießen auf die Möglichkeit, Visa elektronisch zu beantragen, eine Option, die noch nicht lange verfügbar ist. In deren Antragsformularen wird kein Wohnsitznachweis verlangt und wir schöpften wieder Hoffnung. Erfreut hat uns weiterhin, dass eine Bearbeitungszeit von lediglich 72 Stunden angekündigt wird. Wir vermuten, dass die jedoch keine Wochenendstunden beinhalten und erst zu laufen beginnen, nachdem die Bearbeitungsgebühr eingegangen ist.

In der Vergangenheit hatten wir bei Abgabe der Anträge in den Konsulaten jeweils die Möglichkeit genutzt, den Papierformularen Nachweise über unsere Vermögenssituation und die Versicherungen beizufügen – mit dem Ziel zu belegen, dass wir dem indischen Staat weder bei Krankheit noch Unfall finanziell zur Last fallen und die Kosten für unsere Ausreise aufbringen können. Bei der elektronischen Antragstellung entfällt diese Möglichkeit, sodass wir uns nicht wunderten, dass Dagmar um Präzisierungen einzelner Angaben gebeten wurde. Was uns hingegen wunderte war vielmehr, dass Diez trotz identischer Angaben in seinem Formular keine E-Mail mit Nachfragen erhielt. Informationsbedarf hatte jedoch offensichtlich auch hinsichtlich seines Antrags bestanden, denn anders als Dagmars Antrag wurde seiner mit der Begründung, er habe Rückfragen nicht beantwortet, abgelehnt. Mehrere Versuche, telefonisch Kontakt mit der Hotline der Visastelle aufzunehmen, um zu erfahren, weswegen ihn die E-Mail nicht erreichte, scheiterten. Entweder brach die Telefonverbindung noch in der Warteschleife ab oder Diez beendete nach mehr als jeweils 20 Minuten das Telefonat, da sich die prognostizierte Wartezeit währenddessen nicht verkürzte.

Da in den Voraussetzungen, unter denen elektronische Visa beantragt werden können, nicht aufgeführt ist, dass es bisher keinen abgelehnten Antrag gegeben haben darf, stellte Diez umgehend den zweiten, inhaltlich identischen Antrag. Wir warten jetzt auf das Ergebnis und wollen uns noch nicht mit dem Gedanken anfreunden, uns zu Indien eine Alternative überlegen zu müssen.

Seit Oktober ist Dagmar wieder privat auslandskrankenversichert, da sich die gesetzliche Krankenversicherung nur in Ländern, mit denen entsprechende Abkommen bestehen, finanziell an dort entstehenden krankheitsbedingten Kosten beteiligt. Eine deutlich günstigere Auslandsreisekrankenversicherung scheidet wegen der Begrenzung des Zeitraums, während dessen man sich pro Jahr im Ausland versichern lassen kann, aus. Die in Deutschland herrschende Versicherungspflicht erfüllt Dagmar jetzt ohne ihre gesetzliche Krankenversicherung. Wie während des ersten Teils unserer Reise hat sie daher ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt, nicht ohne im Anschreiben wie in der Anlage explizit darauf hinzuweisen, dass die ebenfalls bei der Krankenkasse bestehende Pflegeversicherung weitergeführt werden soll. Die 2015 erfolgte Kündigung war erst nach umfangreichem Schriftwechsel akzeptiert worden. Diesmal hat man zwar die Kündigung sofort akzeptiert, das Schreiben mit der Bestätigung der Kündigung ließ jedoch befürchten, dass, anders als beantragt, auch die Pflegeversicherung nicht fortgeführt wird. Ob für Dagmar die Pflegeversicherung noch bestehe, wollte man im Chat mit der Hotline zunächst nicht beantworten. Im Chat forderten wir die Krankenkasse daher auf, uns für den Fall, dass die Pflegeversicherung nicht mehr bestehen sollte, die rechtliche Grundlage nachzuweisen, auf deren Basis sie berechtigt waren, die Pflegeversicherung zu kündigen. Daraufhin bestätigte man uns, dass die Pflegeversicherung für Dagmar tatsächlich nicht mehr bestehe. Es wurde angekündigt, Dagmar ein Antragsformular für die Pflegeversicherung zuzusenden. Wir teilten ihrem Chatpartner mit, dass Dagmar keine Notwendigkeit sähe, einen Antrag auszufüllen, da sie die Pflegeversicherung nicht gekündigt habe und ihrer Ansicht nach die Krankenkasse die Pflegeversicherung nicht hätte kündigen dürfen. Im Chat scheint man an dieser Stelle aufgewacht zu sein und vertröstete Dagmar, das Fachteam wolle sich demnächst schriftlich zum Sachverhalt äußern. Offensichtlich wäre der Krankenkasse die fällige Entschuldigung für ihren Fehler zu peinlich gewesen. Stattdessen erreichte uns lediglich eine Beitragsinformation, der wir entnehmen können, dass die Pflegeversicherung fortbestehe – wie peinlich!

Das Warten auf die Visa verkürzt sich Diez mit der Arbeit am Programmsystem, mit dem der Reisebericht dargestellt wird. Die Anweisungen, was vom Browser des lokalen Rechners, Tablets oder Mobiltelefons auf dem Bildschirm darzustellen ist, kommen über das Internet vom Server. Das dort laufende Programm zur Berechnung dieser Anweisungen, im Wesentlichen WordPress, ist in der Programmiersprache PHP geschrieben. PHP wird ständig weiterentwickelt, u. a. um schneller zu laufen und um neue Funktionen bereitzustellen. Solange Updates von PHP lediglich Fehlerbehebungen und Erweiterungen des Funktionsumfangs zum Ziel haben, ist eine Änderung bestehender Programme in den meisten Fällen nicht erforderlich. Anders ist es beim Wechsel von PHP 7 zum aktuellen PHP 8. An den meisten Programmen sind Änderungen erforderlich, um auch unter der neuen Version fehlerfrei zu laufen. Zwar kann man bestimmen, wann die eigenen Programme von der neuen PHP-Version interpretiert werden sollen. Der Wechsel sollte jedoch spätestens dann vollzogen sein, wenn der Betreiber des Servers die Unterstützung der älteren PHP-Version einstellt. Das hört sich einfacher an als es umzusetzen ist, denn zusätzlich zu den selbstgeschriebenen Programmteilen bedienen wir uns für den Reisebericht verschiedener externer Programmteile. Da ist zunächst WordPress, das die Basisfunktionalität bereitstellt, ähnlich z. B. dem Programm MS Word im Bereich der Textverarbeitung. Dann gibt es die verschiedenen sog. Themes, die das in Grenzen anpassbare Layout des Reiseberichts definieren. Sie entsprechen etwa Formatvorlagen bei Word. Für spezielle Aufgaben, wie z. B. die Anzeige der im Beitrag enthaltenen Abbildungen in Form einer Galerie oder der Tracks auf Karten, verwenden wir sog. Plugins, die bei Word etwa den Add-Ins entsprechen. Diese Programmteile werden von verschiedenen Gruppen gepflegt, deren Bemühen, kompatibel zur neuesten PHP-Version zu werden, unterschiedlich ausgeprägt ist. Teilweise müssen alternative Plugins gesucht werden, da der Ersteller die Weiterentwicklung gänzlich eingestellt hat. Diez ist derzeit gut damit beschäftigt, den Versionswechsel zu PHP 8 vorzubereiten.

Unterkünfte

10.10.2022 11:39
10.10.2022 11:39
13.10.2022 17:10
13.10.2022 17:10
10.11.2022 05:48
10.11.2022 05:48
12.11.2022 16:26
12.11.2022 16:26